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Das
Privatinsolvenzverfahren
Jeder Schuldner hat das Recht, bei
Überschuldung Privatinsolvenz anzumelden.
Oftmals ist das die einzige Möglichkeit,
jemals wieder schuldenfrei zu werden, da
Gläubiger nicht bereit sind, Schulden zu
erlassen oder das Geld fehlt, zumindest einen Vergleich herbeizuführen.
Sicherlich gibt es Menschen, die mit Ihren Schulden gut leben können, aber die
meisten Menschen möchten doch von der Schuldenlast befreit sein.
Auch im Hinblick auf Erbschaften oder
unerwartete Geldeingänge ist es sinnvoll schuldenfrei zu sein, damit der
Vermögenszuwachs nicht mehr gepfändet werden kann, oder dass gar im Falle des
Ablebens die Familie die Schulden erbt.
Das
Privatinsolvenzverfahren in Deutschland
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in
Deutschland beträgt ca. 7 Jahre zusätzlich zur Vorbereitungszeit.
Beratungsstellen sind meist überlaufen so dass insgesamt mit 8 bis 9 Jahren
gerechnet werden muss. Etwas schneller geht es mit einem Anwalt, hier ist das
Anwaltshonorar zu zahlen zusätzlich zu den Gerichtskosten.(Circa
5000 EURO) Trotzdem muss in jedem Fall eine außergerichtliche Einigung versucht
werden. Sollte so eine Einigung erzielt werden(was in den seltensten Fällen
vorkommt), sind Zahlungen an die Gläubiger fällig. Bei 100000 EURO Schulden und
einer Quote von 35% sind dann neben obigen Kosten und
Gebühren 35000 EURO zu zahlen.
Während der 6 jährigen Wohlverhaltensperiode muß der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder
abgeführt werden. Somit lebt ein Schuldner jahrelang am Existenzminimum. Ob er
das kann interessiert niemanden. Am Ende steht oft die Sozialhilfe. Schließlich
müssen die Gläubiger sogar der Erteilung der Restschuldbefreiung zustimmen.
Warum sollte er? Die Folge sind zusätzliche Prozesse und Kosten. Nach dieser
langen Zeit ist es sehr schwer, wirtschaftlich „wieder auf die Beine zu
kommen“.
Das
Privatinsolvenzverfahren im Ausland
Auch außerhalb Deutschlands gibt es
Privatinsolvenzverfahren, die, je nach Land, erheblich schneller zu einer
Restschuldbefreiung führen als in Deutschland.
Der Bundesgerichtshof und der Europäische
Gerichtshof haben festgestellt, dass Restschuldbefreiungen im Ausland auch in
Deutschland anerkannt sind.
Anerkenntnis
ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland und andere EU-Länder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
ausländische Restschuldbefreiungen innerhalb der EU in Deutschland anzuerkennen
sind. Es gibt keine Möglichkeit, die Entscheidung eines EUGerichtes in Deutschland abzulehnen. Somit besteht für
jeden Antragsteller die absolute Rechtssicherheit, dass eine einmal erteilte
Restschuldbefreiung in jedem Land, auch in Deutschland, anerkannt ist. Auch
wenn die Bedingungen für eine Restschuldbefreiung unterschiedlich sind.
Wer
kann in England die Privatinsolvenz beantragen?
Jede natürliche Person, die überschuldet ist.
Woher die Schulden stammen ist unerheblich, so sind auch Schulden gegenüber dem
Finanzamt oder aus Haftungsinanspruchnahme aus Tätigkeit als GmbH
Geschäftsführer oder Einzelunternehmer befreiungsfähig. Die Schulden können aus
allen EU Ländern (außer Dänemark)stammen. Jedoch darf noch kein
Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.
Geldstrafen oder Unterhaltsansprüche sind
nicht befreiungsfähig, dafür aber:
-Bankschulden
-Steuerschulden
-Bürgschaften
-Schulden aus
gewerblicher Tätigkeit
-Liste beliebig
fortsetzbar
Das
Privatinsolvenzverfahren in England
Nach Eröffnung des Verfahrens wird die
Restschuldbefreiung nach 12 Monaten erteilt. Das heisst,
dass der Antragsteller nach 12 Monaten von seinen gesamten Schulden befreit
ist, unabhängig, bei wem und in welchem (EU) Staat er Schulden hatte.
Es besteht die rechtliche Möglichkeit, das
Verfahren bereits nach ca. 6 bis 9 Monaten zu beenden, was allerdings nicht die
Regel ist und auch nicht garantiert werden kann.
Sowie der Schuldner den Insolvenzantrag in
England vor dem zuständigen Gericht gestellt hat, wird ähnlich wie in
Deutschland, ein Insolvenzverwalter bestellt.
Der Insolvenzverwalter ist nun der
Ansprechpartner für die Gläubiger. Wenn noch Vermögen vorhanden ist, wird er es
an die Gläubiger verteilen. Wo allerdings kein Vermögen oder pfändbares
Einkommen vorhanden ist, kann auch nichts bezahlt werden. Trotzdem wird nach 12
Monaten ab Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung erteilt. Der
Insolvenzverwalter prüft mit Ihnen die monatlichen Lebenshaltungskosten. In
jedem Fall bleibt soviel, dass man ordentlich leben kann.
Wenn es erforderlich zu Ausübung der
beruflichen Tätigkeit ist, ist auch ein Auto erlaubt. Eine feste
Pfändungsgrenze wie in Deutschland gibt es
nicht. Für die Zeit der Insolvenz ist man sogar von der Einkommensteuer
befreit.
Voraussetzung
für die erfolgreiche Beantragung
1)
Aufstellung
der Verbindlichkeiten /Name des Gläubigers/Schuldgrund Es gelten alle Schulden
vor Antragstellung, auch die, die möglicherweise noch nicht bekannt oder
tituliert sind.
2)
Aufstellung
der Vermögenswerte.
3)
Erklärung
der Zahlungsunfähigkeit.
4)
Anmeldung
eines Wohnsitzes in Groß-Britannien / Bezug zu Groß-Brittanien.
5)
Nachweis,
wovon der Lebensunterhalt bestritten wird.
Die
ausländische Restschuldbefreiung und Ihre Wirkung in Deutschland
Mit Beschluss des BGH vom 18.September 2001
AZ IX ZB 51/00 bzw. der Verordnung des Rates der Europäischen Union Nr.
1346/2000 werden die Wirkungen der Auslandsinsolvenz in der gesamten EU
anerkannt werden. Der Generalanwalt am EuGH hat
sich mit Anträgen vom 6.9.05 für die Zuständigkeit des Antragsgerichtes
ausgesprochen. Es sei auch generell gegen die Suche des Antragstellers nach
der für seine Anträge günstigsten internationalen gerichtlichen Zuständigkeit nichts
einzuwenden, da es sich lediglich um eine Optimierung der Prozeßchancen
handele, in der nichts Unrechtmäßiges liege. Das heißt, dass jeder das Recht
hat seinen Insolvenzantrag dort zu stellen, wo es für ihn am günstigsten ist.
Ebenso wie es möglich ist, eine Firma im Ausland zu errichten, wo ein sehr
geringes Stammkapital(ca 3 EURO) erforderlich ist und
mit dieser Firma in allen Ländern tätig zu werden.
Wo
wird das Insolvenzverfahren beantragt?
Das Insolvenzverfahren wird an Ihrem Wohnsitz
beantragt.
Sollte Ihr Wohnsitz Deutschland sein, wird es
in Deutschland beantragt.
Sollte Ihr Wohnsitz England sein, wird es in
England beantragt.
Der Ort der Entstehung der Schulden, bzw. Ort
der Gläubiger spielt keine Rolle.
Vollstreckungen
während des Insolvenzverfahrens
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind
alle Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner gestoppt. Der Schuldner darf
auch nicht mehr an Gläubiger zahlen.
Gläubiger haben nun nicht mehr die
Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner zu eröffnen! Ein
Schuldner sollte sich also beeilen, damit ihm ein Gläubiger nicht mit einem
Insolvenzverfahren zuvorkommt, zumal ein Insolvenzverfahren durch Fremdantrag
nicht mit einer Restschuldbefreiung endet.
Unsere
Dienstleistungen
Das Insolvenzverfahren kann nur beantragt
werden, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im betreffenden Land hat. Auf
Wunsch sind wir dabei behilflich, Ihre Auswanderung zu organisieren.
Gemäß Ihren Vorgaben suchen wir eine
geeignete Wohnung, melden Sie bei den entsprechenden Behörden an und sind bei
der Eröffnung einen Bankkontos behilflich.
Zu jedem Zeitpunkt sind Sie frei in der
Entscheidung, das Land Ihrer Wahl zu verlassen.
Entweder kurzzeitig wg. einer Reise oder auf
Dauer.
Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet worden
sein, wird das Verfahren, unabhängig Ihres neuen Wohnsitzes im Land der
Eröffnung auch zu Ende geführt. Der Insolvenzverwalter ist von der neuen
Adresse zu unterrichten.
Kosten
und Gebühren
Die Kosten belaufen sich für obige
Dienstleistungen auf 12.750,- EURO incl. aller Gerichts-und
Verfahrenskosten.
Wenn also Ihre Verbindlichkeiten mehr als
10.000,00 Euro betragen, kann es billiger sein, durch ein Insolvenzverfahren
sich von den Schulden zu befreien als durch Zahlung der Schulden.
Es kann also keine bösen Überraschungen
geben, dass plötzlich ein weiterer, bis dahin unbekannter Gläubiger noch
auftaucht. In England sind auch nichtgenannte Verbindlichkeiten von der
Restschuldbefreiung betroffen.
Für die Vorbereitung werden i.d.R. 4-6 Wochen
benötigt, es folgt dann die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung.
Die Verfahreneröffnung
erfolgt am selbigen Tag und der Eröffnungsbeschluß
wird sofort ausgestellt.
Ab diesem Tag dauert es noch 12 Monate bis
zur Restschuldbefreiung(!)
Waitzstrasse 3 |
10629 Berlin |
Medicon Ltd. |
Repräsentanz Deutschland |
Telefon 0049 30/310 078 73 Telefax 0049 30/310 180 73 |
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