Das Privatinsolvenzverfahren

 

 

Jeder Schuldner hat das Recht, bei Überschuldung Privatinsolvenz anzumelden.

Oftmals ist das die einzige Möglichkeit, jemals wieder schuldenfrei zu werden, da

Gläubiger nicht bereit sind, Schulden zu erlassen oder das Geld fehlt,  zumindest einen Vergleich herbeizuführen. Sicherlich gibt es Menschen, die mit Ihren Schulden gut leben können, aber die meisten Menschen möchten doch von der Schuldenlast befreit sein.

Auch im Hinblick auf Erbschaften oder unerwartete Geldeingänge ist es sinnvoll schuldenfrei zu sein, damit der Vermögenszuwachs nicht mehr gepfändet werden kann, oder dass gar im Falle des Ablebens die Familie die Schulden erbt.

 

 

Das Privatinsolvenzverfahren in Deutschland

 

Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Deutschland beträgt ca. 7 Jahre zusätzlich zur Vorbereitungszeit. Beratungsstellen sind meist überlaufen so dass insgesamt mit 8 bis 9 Jahren gerechnet werden muss. Etwas schneller geht es mit einem Anwalt, hier ist das Anwaltshonorar zu zahlen zusätzlich zu den Gerichtskosten.(Circa 5000 EURO) Trotzdem muss in jedem Fall eine außergerichtliche Einigung versucht werden. Sollte so eine Einigung erzielt werden(was in den seltensten Fällen vorkommt), sind Zahlungen an die Gläubiger fällig. Bei 100000 EURO Schulden und einer Quote von 35% sind dann neben  obigen  Kosten  und  Gebühren 35000 EURO zu zahlen. 

Während der 6 jährigen Wohlverhaltensperiode muß der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt werden. Somit lebt ein Schuldner jahrelang am Existenzminimum. Ob er das kann interessiert niemanden. Am Ende steht oft die Sozialhilfe. Schließlich müssen die Gläubiger sogar der Erteilung der Restschuldbefreiung zustimmen. Warum sollte er? Die Folge sind zusätzliche Prozesse und Kosten. Nach dieser langen Zeit ist es sehr schwer, wirtschaftlich „wieder auf die Beine zu kommen“.

 

 

Das Privatinsolvenzverfahren im Ausland

 

Auch außerhalb Deutschlands gibt es Privatinsolvenzverfahren, die, je nach Land, erheblich schneller zu einer Restschuldbefreiung führen als in Deutschland.

Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben festgestellt, dass Restschuldbefreiungen im Ausland auch in Deutschland anerkannt sind.

 

 

Anerkenntnis ausländischer Restschuldbefreiungen in Deutschland und andere EU-Länder

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ausländische Restschuldbefreiungen innerhalb der EU in Deutschland anzuerkennen sind. Es gibt keine Möglichkeit, die Entscheidung eines EUGerichtes in Deutschland abzulehnen. Somit besteht für jeden Antragsteller die absolute Rechtssicherheit, dass eine einmal erteilte Restschuldbefreiung in jedem Land, auch in Deutschland, anerkannt ist. Auch wenn die Bedingungen für eine Restschuldbefreiung  unterschiedlich sind.

 

 

Wer kann in England die Privatinsolvenz beantragen?

 

Jede natürliche Person, die überschuldet ist. Woher die Schulden stammen ist unerheblich, so sind auch Schulden gegenüber dem Finanzamt oder aus Haftungsinanspruchnahme aus Tätigkeit als GmbH Geschäftsführer oder Einzelunternehmer befreiungsfähig. Die Schulden können aus allen EU Ländern (außer Dänemark)stammen. Jedoch darf noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein.

Geldstrafen oder Unterhaltsansprüche sind nicht befreiungsfähig, dafür aber:

 

-Bankschulden

-Steuerschulden

-Bürgschaften

-Schulden aus gewerblicher Tätigkeit

-Liste beliebig fortsetzbar

 

 

 

 

Das Privatinsolvenzverfahren in England

 

Nach Eröffnung des Verfahrens wird die Restschuldbefreiung nach 12 Monaten erteilt. Das heisst, dass der Antragsteller nach 12 Monaten von seinen gesamten Schulden befreit ist, unabhängig, bei wem und in welchem (EU) Staat er Schulden hatte.

Es besteht die rechtliche Möglichkeit, das Verfahren bereits nach ca. 6 bis 9 Monaten zu beenden, was allerdings nicht die Regel ist und auch nicht garantiert werden kann.

Sowie der Schuldner den Insolvenzantrag in England vor dem zuständigen Gericht gestellt hat, wird ähnlich wie in Deutschland, ein Insolvenzverwalter bestellt.

Der Insolvenzverwalter ist nun der Ansprechpartner für die Gläubiger. Wenn noch Vermögen vorhanden ist, wird er es an die Gläubiger verteilen. Wo allerdings kein Vermögen oder pfändbares Einkommen vorhanden ist, kann auch nichts bezahlt werden. Trotzdem wird nach 12 Monaten ab Insolvenzeröffnung die Restschuldbefreiung erteilt. Der Insolvenzverwalter prüft mit Ihnen die monatlichen Lebenshaltungskosten. In jedem Fall bleibt soviel, dass man ordentlich leben kann.

Wenn es erforderlich zu Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist, ist auch ein Auto erlaubt. Eine feste

Pfändungsgrenze wie in Deutschland gibt es nicht. Für die Zeit der Insolvenz ist man sogar von der Einkommensteuer befreit.

 

 

Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung

 

1)      Aufstellung der Verbindlichkeiten /Name des Gläubigers/Schuldgrund Es gelten alle Schulden vor Antragstellung, auch die, die möglicherweise noch nicht bekannt oder tituliert sind.

2)      Aufstellung der Vermögenswerte.

3)      Erklärung der Zahlungsunfähigkeit.

4)      Anmeldung eines Wohnsitzes in Groß-Britannien / Bezug zu Groß-Brittanien.

5)      Nachweis, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird.

 

 

Die ausländische Restschuldbefreiung und Ihre Wirkung in Deutschland

 

Mit Beschluss des BGH vom 18.September 2001 AZ IX ZB 51/00 bzw. der Verordnung des Rates der Europäischen Union Nr. 1346/2000 werden die Wirkungen der Auslandsinsolvenz in der gesamten EU anerkannt werden. Der Generalanwalt am EuGH hat sich  mit Anträgen vom 6.9.05 für die Zuständigkeit des Antragsgerichtes ausgesprochen. Es sei auch generell gegen die Suche des Antragstellers nach der für seine Anträge günstigsten internationalen gerichtlichen Zuständigkeit nichts einzuwenden, da es sich lediglich um eine Optimierung der Prozeßchancen handele, in der nichts Unrechtmäßiges liege. Das heißt, dass jeder das Recht hat seinen Insolvenzantrag dort zu stellen, wo es für ihn am günstigsten ist. Ebenso wie es möglich ist, eine Firma im Ausland zu errichten, wo ein sehr geringes Stammkapital(ca 3 EURO) erforderlich ist und mit dieser Firma in allen Ländern tätig zu werden.

 

 

Wo wird das Insolvenzverfahren beantragt?

 

Das Insolvenzverfahren wird an Ihrem Wohnsitz beantragt.

Sollte Ihr Wohnsitz Deutschland sein, wird es in Deutschland beantragt.

Sollte Ihr Wohnsitz England sein, wird es in England beantragt.

Der Ort der Entstehung der Schulden, bzw. Ort der Gläubiger spielt keine Rolle.

 

 

Vollstreckungen während des Insolvenzverfahrens

 

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind alle Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner gestoppt. Der Schuldner darf auch nicht mehr an Gläubiger zahlen.

Gläubiger haben nun nicht mehr die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner zu eröffnen! Ein Schuldner sollte sich also beeilen, damit ihm ein Gläubiger nicht mit einem Insolvenzverfahren zuvorkommt, zumal ein Insolvenzverfahren durch Fremdantrag nicht mit einer Restschuldbefreiung endet.

 

 

Unsere Dienstleistungen

 

Das Insolvenzverfahren kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im betreffenden Land hat. Auf Wunsch sind wir dabei behilflich, Ihre Auswanderung zu organisieren.

Gemäß Ihren Vorgaben suchen wir eine geeignete Wohnung, melden Sie bei den entsprechenden Behörden an und sind bei der Eröffnung einen Bankkontos behilflich.

Zu jedem Zeitpunkt sind Sie frei in der Entscheidung, das Land Ihrer Wahl zu verlassen.

Entweder kurzzeitig wg. einer Reise oder auf Dauer.

Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sein, wird das Verfahren, unabhängig Ihres neuen Wohnsitzes im Land der Eröffnung auch zu Ende geführt. Der Insolvenzverwalter ist von der neuen Adresse zu unterrichten.

 

 

Kosten und Gebühren

 

Die Kosten belaufen sich für obige Dienstleistungen auf 12.750,- EURO incl. aller Gerichts-und Verfahrenskosten.

 

Wenn also Ihre Verbindlichkeiten mehr als 10.000,00 Euro betragen, kann es billiger sein, durch ein Insolvenzverfahren sich von den Schulden zu befreien als durch Zahlung der Schulden.

 

Es kann also keine bösen Überraschungen geben, dass plötzlich ein weiterer, bis dahin unbekannter Gläubiger noch auftaucht. In England sind auch nichtgenannte Verbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung betroffen.

 

Für die Vorbereitung werden i.d.R. 4-6 Wochen benötigt, es folgt dann die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung.

Die Verfahreneröffnung erfolgt am selbigen Tag und der Eröffnungsbeschluß wird sofort ausgestellt.

Ab diesem Tag dauert es noch 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung(!)

 

Waitzstrasse 3
10629 Berlin
Medicon Ltd.
Repräsentanz Deutschland
Telefon 0049 30/310 078 73
Telefax 0049 30/310 180 73
Waitzstrasse 3
10629 Berlin
Medicon Ltd.
Repräsentanz Deutschland
Telefon 0049 30/310 078 73
Telefax 0049 30/310 180 73